ESF-Sonderregelungen im Zusammenhang mit Covid-19 – VERLÄNGERT
Die Verwaltungsbehörde für den Europäischen Sozialfonds in Österreich hat im Frühjahr 2020 eine Reihe von Sonderregelungen aufgestellt, um ESF ko-finanzierte Projekte im Umgang mit den Auswirkungen der Coronakrise zu unterstützen. Diese werden nun verlängert.
Die von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie betreffen auch viele Kurse, Aktivitäten und Beratungen der österreichischen ESF-Projekte. Ziel der ESF Verwaltungsbehörde ist es die Finanzierung dieser betroffenen Projekte auch weiterhin sofern möglich aufrecht zu erhalten und den reibungslosen Übergang in den Normalbetrieb zu ermöglichen.
Die Sonderregelungen enthalten insbesondere Erleichterungen in der formellen Vorgehensweise zur Anpassungen von Projekten sowie bei der finanziellen Abrechnung. Änderungen bei Projektlaufzeiten, Aufstockung der finanziellen Mittel oder die verstärkte digitale Durchführung von Projektinhalten können so schneller implementiert werden. Geregelt wird außerdem die Abrechnungsfähigkeit von Kosten, die auch während der Umsetzungspausen anfallen, wie z.B. Mieten und Personal.
Mit der Verlängerung wurden auch einzelne Klarstellungen und kleinere Anpassungen in die Sonderregelungen aufgenommen (siehe Dokument).
Diese Regelungen sind vorläufig bis 30.06.2021 verlängert.