Projektablauf

Nach einer erfolgreichen Antragsstellung schließt die Förderstelle mit dem Projektträger einen Fördervertrag ab, in dem alle Rechte und Pflichten des Fördernehmers geregelt sind. Die Projektumsetzung kann beginnen!

Bedingungen

Die Ko-finanzierung durch ESF Mittel ist an eine Reihe von Bedingungen gebunden, die in einer Sonderrichtlinie (Link zum gesetzlichen Rahmen) geregelt sind. Maßnahmen werden nur gefördert, wenn unter anderen folgenden Pflichten erfüllt sind:

  • Einhaltung der inhaltlichen Prioritäten, Zielen und Maßnahmen des Operationellen Programms
  • Vorfinanzierung der Projektkosten
  • Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
  • Aufbewahrung sämtlicher das Projekt und seine Finanzierung betreffenden Unterlagen und Belege für 10 Jahre
  • Mitteilungen an die Förderstelle z.B. bei Verzögerung oder Änderung des Vorhabens
  • Anwendung der Publizitätsvorschriften

Abrechnung und Prüfung

Mit Ablauf des Projektes sind die Projektträger verantwortlich für die Abrechnung der Projektkosten. Dies hat innerhalb von 3 Monaten nach Projektablauf zu geschehen. Je nach Fördervertrag ist auch eine Zwischenabrechnung möglich.

Das Projekt wird daraufhin im Rahmen der First Level Control Prüfung (FLC-Prüfung) geprüft. Hier wird festgestellt, welche der zur Abrechnung gebrachten Ausgaben tatsächlich förderfähig sind. Die endgültige Fördersumme wird dann an den Projektträger überwiesen.

Auch nachdem die Fördermittel ausbezahlt wurden, werden Prüfungen stichprobenartig beispielsweise von der Prüf- und Bescheinigungsbehörde und der Europäische Kommission durchgeführt.

Alle aktuellen Handbücher zur FLC sind in der Mediathek zu finden.

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