Gesetzlicher Rahmen
EU-Rechtsgrundlagen
- Die (EU) Verordnung 2021/1060 (pdf) mit gemeinsamen Bestimmungen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) ist die sogenannte Dachverordnung der Europäischen Kommission, aus der sich die Vorgaben für die Umsetzung der Fonds ergeben.
- Die spezifischen Regeln für den ESF sind in einer separaten Verordnungen, der (EU) Verordnung 2021/1057 (pdf) definiert.
- Die Regelungen für den JTF sind in der (EU) Verordnung 2021/1056 (pdf) festgelegt.
Österreichische Grundsatzunterlagen
Auch nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Grundsatzdokumente auf der ESF-Homepage ist eine Änderung oder Anpassung einzelner Dokumente im Laufe der Programmperiode möglich, sollte sich aufgrund von geänderten Auflagen oder Bestimmungen ein solcher Bedarf ergeben. Die ESF-Verwaltungsbehörde ist nicht verantwortlich für Kürzungen, die mit entsprechenden Änderungen in Zusammenhang stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch eine rückwirkende Änderung der angeführten Dokumente nicht ausgeschlossen werden kann.
- genehmigtes Programm ESF+/JTF 2021-2027 (pdf 22.11.22)
- Partnerschaftsvereinbarung (pdf)
- Simplifizierungen Langfassung (pdf)
- Simplifizierungen Exante Assessment Unterlage (pdf)
- Definitionspapier zu Indikatoren (pdf)
- Auswahlkriterien ESF+/JTF 2021-2027 (pdf)
- Sonderrechtlinie (pdf)
- Begriffsbestimmung Sonderrechtlinie Anhang I (pdf)
- Zuschussfähige Kosten Sonderrechtlinie Anhang II (pdf)
- Musterfördervertrag (Echtkosten) (doc)
- Musterfördervertrag (Restkosten) (doc)
- Musterfördervertrag (SEK Prozentmethode) (doc)
- Musterfördervertrag (SEK Stundenmethode) (doc)
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