Verbesserung der Erwerbsbeteiligung und Existenzsicherung von Frauen
Das Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck, als zwischengeschaltete Stelle (ZWIST) des Europäischen Sozialfonds und nationaler Finanzier,
lädt interessierte Förderungswerber/innen ein, Förderungsanträge zur Durchführung von Projekten zur “Verbesserung der Erwerbsbeteiligung und Existenzsicherung von Frauen” einzureichen.
Mit den Projekten soll ein Beitrag zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und zur eigenständigen Existenzsicherung von Frauen geleistet werden. Die über den Call einzureichenden Projektkonzepte müssen thematisch an einen oder mehreren der folgenden inhaltlichen Bereiche ausgerichtet sein:
1. Beratungs-/Coaching-Angebot
2. Angebote zur Schaffung und Erweiterung von digitalen Kenntnissen
3. Angebote zur Berufsvorbereitung und Heranführung an berufliche Ausbildungen
Für alle Projekte der oben angeführten Bereiche ist eine für die Teilnehmerinnen kostenfreie Kinderbetreuung sicherzustellen. Weiters sollen alle Angebote möglichst dezentral, somit nicht nur in Bezirkshauptstädten, sondern in periphereren Gemeinden, Orten beworben und durchgeführt werden. Alle über diesen Call umgesetzten Projekte sollen eine Ergänzung zu bereits bestehenden Angeboten/Maßnahmen darstellen und an diese heranführen. Dabei ist ein innovativer Charakter ausdrücklich erwünscht.
Der Förderungsgeber plant mit mehreren Förderungswerbern/innen je einen Förderungsvertrag zur Projektumsetzung abzuschließen. Die Auswahl der Projekte erfolgt aufgrund der Reihung der Antragsbewertung. Der Reihung folgend werden jene Projekte zur Umsetzung ausgewählt, bis das Call-Budget ausgeschöpft ist.
Förderzeitraum: 1. Juni 2021 – 31. Dezember 2022
Einreichung
Die Einreichung erfolgt im Original unterfertigt per Post als auch elektronisch über die ESF Datenbank ZWIMOS.