Roma-Empowerement für den Arbeitsmarkt 2019-2022
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (VI/A/BAZ) lädt interessierte Förderungswerber/innen ein, Anträge einzureichen zur Durchführung von Projekten zur Aktivierung und Stabilisierung von Roma/Romnia durch Beratung, Ausbildung, Training, Antidiskriminierungsmaßnahmen bzw. Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit.
Es sollen möglichst umfassende (= holistische) Interventionen vorgelegt werden, die verschiedene Interventionsansätze, z.B. Familienberatung, Schuldenberatung, gesundheitliche Aspekte mit Fragen der Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung verbinden. Zu beachten ist, dass die zentrale Problemstellung der vorgelegten Projekte der Arbeitsmarktbezug sein muss, das heißt, die Projekte müssen in erster Linie zur Lösung von arbeitsmarktbezogenen Problemen geeignet sein.
Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass Vertreter und Vertreterinnen der Zielgruppe, insbesondere vertreten durch Roma-Vereine oder Vereine (u.U. auch „soziale Unternehmen“), die Roma/Romnia beschäftigen, hier in die Entwicklung und Umsetzung eingebunden sind. Ein weiteres Kriterium für die Förderfähigkeit der Projekte ist die Aus- und Weiterbildung der Projektmitarbeiter bzw. Projektmitarbeiterinnen, die zur Zielgruppe gehören, welche gleichzeitig als „Role-Models“ für die Projekt-Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen/die Zielgruppe fungieren sollen.
Förderzeitraum: 01.05.2019 – 31.12.2022
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie in der folgenden Unterlage:
Einreichung
Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank ZWIMOS.