Rahmenvereinbarung: über Dienstleistungen im Bereich „Zugang zu Beschäftigung“ im Burgenland
Das Land Burgenland beabsichtigt, in der Förderperiode 2014 bis 2020 mit den im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (kurz: ESF) sowie des nationalen „Additionalitätsprogramms Burgenland 2014-2020 ESF“ zur Verfügung gestellten Mitteln entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Diese Maßnahmen beziehen sich dabei auf die Investitionspriorität 4.1 des Operationellen Programms „Beschäftigung Österreich 2014-2020“ und auf das „Additionalitätsprogramm Burgenland 2014-2020 ESF“.
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Einreichung
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