Amt der Burgenländischen Landesregierung

Projektabrufe aus Rahmenvereinbarung

Frist Frist bis 28. Oktober 2024
Typ Vergabe
Kategorie Bekämpfung von Armut und Aktive Inklusion

Diese Maßnahmen richten sich an armutsgefährdete Personengruppen, die von der derzeitigen Verschlechterung am Arbeitsmarkt besonders betroffen sind bzw. auch bei einer Verbesserung der Konjunktur schwer wieder Beschäftigung finden, z.B. Jugendliche, die ohne geförderte (Lehr-)Ausbildung kaum Chancen haben, in den Arbeitsmarkt einzusteigen, sowie Ältere, Frauen, Personen mit besonderen Bedürfnissen, MigrantInnen und Angehörige von Minderheiten, die ohne Basisqualifizierungen wie der deutschen Sprache oder EDV-Kenntnissen am Arbeitsmarkt nicht Fuß fassen können. Die Zielgruppen sollen über abgestimmte Pakete von Förderinstrumenten und arbeitsplatznahe Maßnahmen dauerhaft in den Arbeitsmarkt (re-)integriert werden.

BAG-Maßnahmen 2024 (01.01.2025 – 31.12.2025)

Die BAG-Maßnahmen sind Überbetriebliche oder Integrative Lehrausbildungen für lehrstellensuchende Jugendliche (Auffangnetz für Jugendliche nach dem Berufsausbildungsgesetz) und werden laufend durchgeführt. Ziel der verschiedenen Maßnahmen im Rahmen des Bundesausbildungsgesetzes ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen von mehreren Lehrberufen im 1., 2., 3. und 4. Lehrjahr und die rasche Vermittlung auf einen Lehr- oder Arbeitsplatz.

Deutschkurse 2025 (Laufzeit: 31.03.2025 – 05.05.2026)

Die Ausbildungsmaßnahmen für arbeitslose Personen aus dem Bereich Deutsch sind arbeitsmarktpolitisch indiziert und werden im Jahr 2025 umgesetzt.

EDV-Kurse 2025 (Laufzeit: 17.03.2025 – 13.06.2025)

Die Ausbildungsmaßnahmen für arbeitslose Personen aus dem Bereich EDV sind arbeitsmarktpolitisch indiziert und werden im Jahr 2025 umgesetzt.

BO-Maßnahmen 2025 (Laufzeit: 01.01.2025 – 31.12.2025)

Die BO-Maßnahmen sollen eine arbeitsmarktpolitisch zielgerichtete Unterstützung für beruflich nicht orientierte Jugendliche und für Jugendliche mit arbeitsmarktfernen Berufswünschen sein. Als vorgeschaltete Maßnahme zur (überbetrieblichen) Lehrausbildung dient sie der beruflichen Orientierung, die Jugendliche beim Übergang von Schule zu Berufsausbildung unterstützen soll.

Start up als Chance 2025 (Laufzeit: 01.01.2025 – 31.12.2025)

Von der Projektidee, über die Erstellung eines Businessplans samt Kostenaufstellung, Finanzplan und Marketingkonzept bis hin zur Gründungsvorbereitung sowie die ersten Schritte in die Selbständigkeit begleiten die Bildungsberaterinnen die Startups (Workshops in Präsenz oder via online-Meetings, mentale Betreuung, Unterstützung bei erarbeiteten Gründungsunterlagen, Durchsicht und Korrekturarbeiten zu den Business- und Finanzplänen, Strategie-Wege, Fragen und Übungen aus Moodle).

Qualifizierung mit System 2025 (Laufzeit: 04.11.2024 – 04.11.2025)

Durch Basisbildungen in gefragten Berufsfeldern versucht das Berufsförderungsinstitut (BFI) zum einen arbeitslosen Menschen die Chance zu geben, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern und zum Anderem den Fachkräftemangel entgegenzusteuern. Durch das Aufzeigen von Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten mit fundiertem Basiswissen auf Helfer-Niveau erschließen sich neue berufliche Wege. Mit der Option auf eine anschließende arbeitsplatznahe Qualifizierung (AQUA) oder weiterführenden Ausbildung in Berufsbranchen mit Zukunft ergeben sich dauerhafte Arbeitsverhältnisse sowie finanzielle und fachliche Absicherung für die Teilnehmenden.

Die Anlehre 2025 (Laufzeit: 01.01.2025 – 31.12.2025)

Das Kernstück der Anlehre ist die Vermittlung beruflicher Schlüsselqualifikationen und die Begleitung bei der Anlehre einfacher Arbeitsvorgänge. Die Zielgruppe des Projektes ist nicht in der Lage, eine Lehre zu absolvieren, da die notwendigen Fähigkeiten nicht gegeben sind. Im Rahmen des Projektes sollen die TeilnehmerInnen in Betrieben angelernt werden, um in diesen in weiterer Folge eine Lehr- oder Arbeitsstelle zu finden. Im BUZ besteht außerdem die Möglichkeit, eine überbetriebliche (integrative) Lehre zu absolvieren.

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