Pilotierung der Investitionspriorität Gleichstellung von Frauen und Männern
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz – Abteilung VI/A/9 ruft zur Angebotslegung für die Vergabe zur Umsetzung von Pilotprojekten sowie einer Begleitevaluierung im Schwerpunkt „Gleichstellung von Frauen und Männern“ auf und freut sich auf Ihre Teilnahme!
Gegenständliches Verfahren wurde bereits im Dezember 2016 erstmals veröffentlicht, musste allerdings im Februar 2017 widerrufen werden, da ein ausreichender Wettbewerb im Sinne des Bundesvergabegesetzes nicht gewährleistet war.
Die ESF-Verwaltungsbehörde plant, auf Basis der im ESF-OP dargestellten Förderideen Projektkonzepte zu erproben, die ergänzend zu bestehenden Leistungsangeboten z.B. des AMS, des Bundes, der Bundesländer etc. den inhaltlichen Schwerpunkt “Gleichstellung von Frauen und Männern“ sinnvoll ergänzen und erweitern. Der Innovationsgehalt der einzelnen Maßnahmen ist hoch, weshalb in einer ersten Umsetzungsphase eine (meist regional begrenzte) Pilotierung von etwa zwei Jahren ins Auge gefasst wird, ehe in einer zweiten Phase ab 2019 eine Ausrollung der erfolgreichen Projekte geplant ist (separates Vergabeverfahren für Ende 2018 geplant ).
Es ist für die fünf erarbeiteten Pilotprojekte (Lose 1-5) sowie der zugehörigen Begleitevaluierung (Los 6) ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung in sechs Losen geplant (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Vergabe der Leistungen soll in folgenden sechs Losen ausgeschrieben werden:
o Los 1: Pilotprojekt 1: „Equal Pay im Fokus: Einkommen 4.0“
o Los 2: Pilotprojekt 2: „Regionale Netzwerke gleichstellungs- und vereinbarkeitsfreundlicher Unternehmen“
o Los 3: Pilotprojekt 3: „Förderung von Mitarbeiterinnen in frauendominierten Branchen“
o Los 4: Pilotprojekt 4: „Gender Career Management“
o Los 5: Pilotprojekt 5: „Inklusionsassistenz“
o Los 6: Begleitevaluierung der Pilotmaßnahmen
Die Umsetzungskonzepte und Leistungsbeschreibungen sollen im gegenständlichen Verfahren bereits in der 1. Stufe allen InteressentInnen und Stakeholdern – und somit schon vor Abgabe der Teilnahmeanträge – zur Verfügung stehen, um einerseits größtmögliche Transparenz zu erzielen und andererseits allfällige Unklarheiten betreffend des zu erwartenden Leistungsumfangs möglichst auszuräumen und damit die Entscheidung zur Teilnahme am Verfahren zu erleichtern.
Des Weiteren wird allen InteressentInnen die Möglichkeit gegeben ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, an einem individuellen „Informationsgespräch“ mit VertreterInnen der Auftraggeberin teilzunehmen. Im Rahmen dieses „Informationsgesprächs“ können Fragen zum Leistungsgegenstand, zu den Erwartungen der Auftraggeberin an das Projekt, zu den geplanten Abrechnungsmodalitäten, zum Vergabeprozedere sowie zu sämtlichen sonstigen Themen im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren bzw. den ausgeschriebenen Leistungsgegenständen gestellt werden.
Weitere Informationen
Die Ausschreibung wurde gemäß Bundesvergabegesetz am 17. Februar 2017 veröffentlicht.
Unterlagen auf auftrag.at Veröffentlichung im Amtsblatt der EUEinreichung
schriftlich bei der vergebenden Stelle (siehe Unterlagen)