Maßnahmen für sozial benachteiligte, arbeitsmarktferne sowie geringfügig beschäftigte Personen
Die Burgenländischen Landesregierung ruft auf zur Einreichung von Projekten im Bereich der Aktiven Inklusion, mit dem Ziel der Armutsbekämpfung und der Förderung der Inklusion von am Arbeitsmarkt marginalisierten Personengruppen.
Die Maßnahmen sollen sich an Personengruppen mit geringer Erwerbsbeteiligung richten und dadurch an Personen, die von der derzeitigen Verschlechterung am Arbeitsmarkt besonders betroffen sind bzw. auch bei einer Verbesserung der Konjunktur schwer wieder Beschäftigung finden (z. B. Jugendliche, Ältere, Frauen, Personen mit besonderen Bedürfnissen, MigrantInnen und Angehörige von Minderheiten). Die Zielgruppen sollen über abgestimmte Pakete von Förderinstrumenten und arbeitsplatznahe Maßnahmen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert werden (Inklusionsketten).
Förderzeitraum: 28. 03. 2017 – 31.12.2023
Einreichung
Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank ZWIMOS.