BM für Arbeit, Abt. III/A/9

ESF Halbzeitüberprüfung

Frist Frist bis 30. August 2024
Typ Vergabe
Kategorie Technische Hilfe

Gemäß Artikel 18 Abs 2 der Dachverordnung VO (EU) 2021/1060 muss jeder Mitgliedstaat der Europäischen Kommission bis 31. März 2025 für jedes Programm eine Bewertung der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung, einschließlich eines Vorschlages für die endgültige Zuweisung des Flexibilitätsbeitrages gem. Artikel 86 Abs 1 Z 2 übermitteln. Gegenstand dieser Auftragsvergabe ist die Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei Erarbeitung der Halbzeitüberprüfung.

Alle Unterlagen für die Vergabe finden Sie im ANKÖ Vergabeportal.

 

Laufende Neuigkeiten zu Calls und Veranstaltungen bequem per E-Mail.