Amt der Tiroler Landesregierung

ESF+ Call „ergänzende außerinstitutionelle Kinderbetreuung“

Frist Frist bis 17. Oktober 2024
Typ Förderung
Kategorie Gleichstellung von Frauen und Männern

Das Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck, als zwischengeschaltete Stelle (ZwiSt Tirol) des Europäischen Sozialfonds und nationaler Finanzier, lädt interessierte Förderungswerber*innen ein, einen Förderungsantrag zur Durchführung eines Projektes im Rahmen des Calls “ergänzende außerinstitutionelle Kinderbetreuung” einzureichen.

Gegenstand der Förderung ist die pilothafte Umsetzung eines ergänzenden außerinstitutionellen Kinderbetreuungsangebots, das ausschließlich an Wochenenden und Feiertagen sowie nach Wahl der Antragstellerin*des Antragstellers an sonstigen Schließtagen (wie bspw. zu Ferienzeiten, Fenstertagen, etc.) von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung steht.

Zielgruppe des Projektes sind erwerbstätige Erziehungsberechtigte mit Kindern im Alter von 3 bis 10 Jahren und beruflichen Verpflichtungen/beruflichen Terminen während der Inanspruchnahme des Betreuungsangebots.

Ziel des Projektes ist, pilothaft und punktuell ein das institutionelle Angebot ergänzendes Kinderbetreuungsangebot zu schaffen, um den durch berufliche Verpflichtungen entstehenden kurzfristigen Kinderbetreuungsbedarf der Zielgruppe zu decken und dadurch einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu leisten.

Einreichfrist bis:                          17. Oktober 2024

Durchführungszeitraum:         16. Dezember 2024 – 31. Dezember 2026

Weiterführende Infos:              Calldokument (IDEA Nr. 224)

Die Einreichung für Projektträger*innen erfolgt über die ESF+ Datenbank IDEA:  IDEA – PROJEKTTRÄGER*INNEN

Bitte beachten Sie, dass zunächst eine Registrierung für IDEA abzuschließen ist:  IDEA – PROEJKTTRÄGER*INNEN REGISTRIERUNG

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