COVID-19 – Unterrichtsbezogene Förderangebote
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung fördert zusätzliche Unterrichtsstunden in allgemeinbildenden und/oder fachtheoretischen Pflichtgegenständen für die 9. Schulstufe sowie den abschließenden Jahrgängen/Klassen.
Bedingt durch die Covid-19 Pandemie waren Schüler/innen sowie Studierenden der Sonderformen (Berufstätigenformen) mit außergewöhnlichen Umständen konfrontiert. Das Lehr- und Lernumfeld war nicht mehr in gewohnter Weise vorhanden, die Schüler/innen und Studierenden mussten mit neuen Situationen, wie Distance Learning, ausgedünntem Schulbetrieb, u.a. zurechtkommen. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass Lerndefizite bei den Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden entstanden sind.
Den Schüler/innen der 9. Schulstufe (exkl. Sonderform) sowie den Schüler/innen/Studierenden der Abschlussklassen (inkl. Sonderform) soll nun die Möglichkeit gegeben werden, entstandene Defizite in Form eines zusätzlichen Stundenangebots nachzuholen.
Dieses Vorhaben wird aus 100% Mitteln des Europäischen Sozialfonds als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert.
Projektlaufzeit: 04.10.2021 – 31.08.2022
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie in den Call-Unterlagen:
- S-6.1a – COVID-19 – Unterrichtsbezogene Förderangebote im Bereich der allgemein bildenden höheren Schulen
- S-6.1b – COVID-19 – Unterrichtsbezogene Förderangebote im Bereich der technisch, gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen
- S-6.1c – COVID-19 – Unterrichtsbezogene Förderangebote im Bereich der kaufmännischen Schulen
- S-6.1d – COVID-19 – Unterrichtsbezogene Förderangebote im Bereich der humanberuflichen Schulen
- S-6.1e – COVID-19 – Unterrichtsbezogene Förderangebote im Bereich der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik bzw. Bildungsanstalten für Sozialpädagogik
Einreichung
Die Einreichung erfolgt schriftlich über die zuständige Schulaufsicht.