ESF Halbzeitüberprüfung
Gemäß Artikel 18 Abs 2 der Dachverordnung VO (EU) 2021/1060 muss jeder Mitgliedstaat der Europäischen Kommission bis 31. März 2025 für jedes Programm eine Bewertung der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung, einschließlich eines Vorschlages für die endgültige Zuweisung des Flexibilitätsbeitrages gem. Artikel 86 Abs 1 Z 2 übermitteln. Gegenstand dieser Auftragsvergabe ist die Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei Erarbeitung der Halbzeitüberprüfung.
Alle Unterlagen für die Vergabe finden Sie im ANKÖ Vergabeportal.