Abwicklung
ESF-Behörden
Die Gesamtverantwortung für die operationelle Umsetzung für den Europäischen Sozialfonds sowie für die finanzielle Administration, Evaluierung und Kommunikation liegt bei der Verwaltungsbehörde.
Für die finanzielle Abwicklung des Programms ist die Bescheinigungsbehörde zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören die Bescheinigung der Ausgabenerklärungen, die Erstellung von Zahlungsanträgen gegenüber der EU-Kommission sowie die Auszahlung an ESF-Mitteln an die Förderstellen.
Die ESF-Prüfbehörde ist verantwortlich für die Prüfung der Umsetzung des ESF sowie für die Erstellung von Kontrollberichten, die an die Europäische Kommission übermittelt werden. Die Prüfbehörde ist von der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde funktionell unabhängig.
Die federführenden Behörden Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde und Prüfbehörde sind im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft angesiedelt. Die Verwaltungsbehörde und die Bescheinigungsbehörde sind der Sektion Arbeitsmarkt, die Prüfbehörde der Präsidialsektion zugeordnet.
Zwischengeschaltete Stellen (ZWIST)
Für die Umsetzung des ESF+ Programms hat die Verwaltungsbehörde Aufgaben an zwischengeschaltete verwaltende Stellen delegiert („ZWIST“). Die Delegierung an zwischengeschalteten Stellen bildet sich auch im Operationellen Programm ab, das festlegt, welche Schwerpunkte von den einzelnen ZWISTEN umgesetzt werden. Auch die Verwaltungsbehörde setzt im eigenen Wirkungsbereich Vorhaben um. Es sind sowohl Bundesstellen auch als Länderverwaltungen an der Umsetzung des ESF beteiligt (siehe Förderstellen).
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