ESF 2014-2020

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Im Förderzeitraum  2014 bis 2020 umfasste das ESF Programm in Österreich ein Budget von 875.739.295 Euro für Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsprojekte.

Das Operationelle Programm (OP) Österreichs zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) inkl. REACT-EU (pdf August 2022) für die Förderperiode 2014-2020 bestimmt die thematischen ESF Förderschwerpunkte für Österreich und wurde mit der letzten Änderung am 25. Oktober 2021 von der Europäischen Kommission genehmigt.

EU-Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (pdf) mit gemeinsamen Bestimmungen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) 2014-2020. Diese wurde in Bezug auf zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU) geändert (angepasste Version der Verordnung)(pdf).
  • Die gemeinsamen Regeln werden durch spezifische Regeln für die jeweiligen Fonds ergänzt, die in separaten Verordnungen festgelegt sind. Den ESF 2014-2020-betreffend ist die ESF VO (EU) 1304/2013 (pdf).
  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 mit Einzelheiten betreffend die Übertragung und Verwaltung von Programmbeiträgen, die Berichterstattung über Finanzinstrumente, die technischen Merkmale der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für Vorhaben und das System zur Aufzeichnung und Speicherung von Daten.

Das Operationelle Programm des ESF 2014-2020 definiert thematische Ziele anhand von drei Prioritätsachsen:

  1. Die Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
  2. die Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung
  3. Investition in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen.

Schwerpunkte des ESF in der Förderperiode 2014-2020

  • Covid-19-Krisenbekämpfung
  • Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Aktives und Gesundes Altern
  • Aktive Inklusion
  • Verringerung des vorzeitigen Schulabbruchs
  • Zugang zu Lebenslangen Lernen
  • Beschäftigung für Arbeitssuchende
  • Anpassung an den Wandel
  • Technische Hilfe

Projektablauf und Abrechnung

Nach einer erfolgreichen Antragsstellung schließt die Förderstelle mit dem Projektträger einen Fördervertrag ab, in dem alle Rechte und Pflichten des Fördernehmers geregelt sind. Mit Ablauf des Projektes sind die Projektträger verantwortlich für die Abrechnung der Projektkosten. Dies hat innerhalb von 3 Monaten nach Projektablauf zu geschehen. Je nach Fördervertrag ist auch eine Zwischenabrechnung möglich.

Das Projekt wird daraufhin im Rahmen der First Level Control Prüfung (FLC-Prüfung) geprüft. Hier wird festgestellt, welche der zur Abrechnung gebrachten Ausgaben tatsächlich förderfähig sind. Die endgültige Fördersumme wird dann an den Projektträger überwiesen. Auch nachdem die Fördermittel ausbezahlt wurden, werden Prüfungen stichprobenartig beispielsweise von der Prüf- und Bescheinigungsbehörde und der Europäische Kommission durchgeführt.

Alle Unterlagen zum Fördervertrag und zur FLC befinden sich in der Mediathek.

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