Europäischer Sozialfonds in Österreich
Förderungen & Vergaben
Vergaben für ESF+-finanzierte Vorhaben erfolgen auf Basis von Calls oder nach dem Bundesvergabegesetz. Die Förderstellen bereiten Calls und Ausschreibungen zu den entsprechenden Schwerpunkten vor und rufen zur Projekteinreichung auf.
Wie funktioniert die Antragsstellung für eine Förderung oder Vergabe?
Vorveröffentlichungen der Calls dienen der besseren Vorbereitung auf die Projekteinreichung.
FAQ: Häufige Fragen zum ESF+
Der ESF+ (Europäischer Sozialfonds Plus) ist das wichtigste Förderinstrument der Europäischen Union zur Unterstützung von Menschen in Bildung, Beschäftigung und gesellschaftlicher Teilhabe. In Österreich zielt der ESF+ darauf ab, allen Menschen die gleichen Chancen am Arbeitsmarkt zu ermöglichen insbesondere durch:
- Förderung der Beschäftigung und beruflichen Teilhabe sowie Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen
- Aktive Inklusion von Menschen, die besonders von Armut oder Ausgrenzung bedroht sind
*JTF (Just Transition Fund) ist ein regionaler Schwerpunkt bzw. Priorität (7) innerhalb des ESF+, der Regionen und Menschen in die Lage versetzen soll, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu bewältigen.
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die den Zugang zu Bildung, Qualifizierung und Beschäftigung verbessern – vor allem für Menschen, die vor besonderen Herausforderungen stehen. Dazu zählen beispielsweise:
- Arbeitssuchende oder Menschen mit längerer Erwerbslosigkeit
- Personen mit Migrationshintergrund, Jugendliche, Frauen, Alleinerziehende etc.
- Menschen, die ihre Kompetenzen ausbauen wollen (z. B. Sprach-, Basisbildung oder berufliche Qualifizierung).
- Unternehmen und Regionen
Nicht alle Personen oder Vorhaben können direkt durch den ESF+ gefördert werden. Eine Förderung ist in der Regel nicht möglich in folgenden Fällen:
- Keine Individualförderung oder Stipendien für Einzelpersonen. Personen können jedoch im Rahmen geförderter Projekte teilnehmen.
- Projekte oder Maßnahmen, die nicht den thematischen Schwerpunkten des aktuellen ESF+ / JTF Programms entsprechen.
- Vorhaben ohne ordnungsgemäße Antragstellung, z. B. außerhalb von Ausschreibungen oder ohne Teilnahme an entsprechenden Calls.
- Doppelförderungen oder wiederholte Förderung, wenn diese im Rahmen des jeweiligen Calls ausdrücklich ausgeschlossen sind oder bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden.
Der Ablauf sieht typischerweise so aus:
- Ein Call (Ausschreibung) oder Vergabe wird veröffentlicht – darin sind Förderbedingungen, Zielgruppen, Förderhöhe etc. definiert.
- Projektträger:innen bzw. Antragstellende reichen Projektskizzen oder vollständige Anträge ein.
- Wird der Antrag bewilligt, beginnt die Umsetzung des Projekts inklusive Abrechnung gemäß den Vorgaben.
Einzelpersonen profitieren meist durch die Teilnahme an Projekten, Workshops oder Programmen, die vom ESF+ gefördert werden
Falls der ESF+ für Ihr Vorhaben nicht passt, können auch andere Fördermöglichkeiten infrage kommen:
- Zuständige Landesstellen und „zwischengeschaltete Stellen“ – insbesondere für Projektträger:innen (siehe Liste der Ansprechpersonen)
- Bereits bestehende ESF+ Projekte (siehe Liste der Vorhaben)
- Arbeitsmarktservice (AMS) – auch als erste Anlaufstelle für Einzelpersonen
- Weitere Förderprogramme auf Bundes- oder Landesebene – je nach Thema und Zielgruppe
- Programme von gemeinnützigen Trägern, Stiftungen oder Bildungsinitiativen – z.B. im Bereich Weiterbildung oder Integration
Förderlandkarten:
- WKO Förderportal
- EU Förderkompass (ÖROK) (eu-kompass.at)
- Leitfaden SI- Zentrum (Linkübersicht Seite 22)
- Gleichstellung: https://fairplusservice.at/foerderlandkarte/
- Aktives und gesundes Altern: https://www.demografieberatungplus.at/foerderlandkarte/